Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde e.V.

Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin/Zahntechnik der DGÄZ

Die Rechtsprechung hat das „Werbeverbot“ für Ärzte gegenüber früher deutlich liberalisiert. Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse dürfen ausgewiesen werden, wenn sie unzweifelhaft nachgewiesen werden.
Man mag diese Liberalisierung begrüßen, oder ablehnen. Etwas daran ändern wird man nicht.
Sie hat aber zwei Seiten. Auf der einen Seite lässt sie zu, dass besonders intensive Fortbildungs-Aktivitäten als Werbeargument kommuniziert werden können – das ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Auf der anderen Seite ist zu erwarten, dass auf dem Fortbildungsmarkt auch Angebote zur Zertifizierung auftauchen werden, die nicht mit den notwendigen Qualifikationsnachweisen unterlegt sind.
In einem vereinten Europa wird es bessere und schlechtere Spezialisten-Titel geben, wie  beim Dr. und MSc. auch.
Die DGÄZ hat 2001 beschlossen, auch eine Spezialisten-Qualifizierung für ihre Mitglieder anzubieten. In vielen langen und anstrengenden Diskussionen wurde eine Prüfungsordnung erarbeitet, die sicherstellt, dass unser Spezialist zu den „guten“ gehört.
Diese Prüfungsordnung wurde mit der „European Dental Association – EDA“ abgestimmt und wird gegenseitig anerkannt. Wer einen der beiden Titel erwirbt, kann auf Antrag auch der Spezialist der anderen Gesellschaft zuerkannt werden.
Dies gilt allerdings nur für Zahnärzte/innen, nicht für Zahntechniker, da die EDA keine Zahntechniker in ihre Reihen aufnimmt.

Die DGÄZ hat diesen Titel nicht eingeführt, um der Titelflut einen weiteren hinzuzufügen.
Es war vielmehr das Bestreben, den eigenen Mitgliedern einen Qualifikationsnachweis anzubieten, der nicht den Geruch hat, zu einem gekauften Titel zu führen. An der beklagenswerten Titelflut werden wir nichts ändern. Wir können ihr nur etwas seriöses entgegensetzen.

Die Zertifizierungsordnung sowie die benötigten Formulare können Sie hier herunterladen.

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