Die DGÄZ erteilt an kompetente Zahnärzte und Zahntechniker das Zertifikat "Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin in der DGÄZ" bzw. "Spezialist für Ästhetische Zahntechnik in der DGÄZ". Damit werden Zahnärzte und Zahntechniker ausgewiesen, die das Thema "Ästhetische Zahnmedizin" bzw. "Ästhetische Zahntechnik" in Theorie und Praxis beherrschen.
Die Rahmenbedingungen, Anträge und Formblätter rund um die Zertifizierung können Sie sich hier im PDF-Format herunterladen:
Weitere Fragen richten Sie bitte an das Sekretariat der DGÄZ unter:
Tel.: 02663/916731
eMail: info@dgaez.de
Hinweis:
Die Zertifizierung entspricht den Spezialisierungskriterien der European Dental Association (EDA). Die DGÄZ und die EDA haben ihre Zertifizierungsrichtlinien aufeinander abgestimmt und werden nach bestandener Prüfung und entsprechendem Antrag die Zertifizierung gegenseitig als gleichwertig anerkennen und ein entsprechendes Zertifikat ohne erneute Prüfung bei der jeweils anderen Gesellschaft vergeben.
Während der Prüfung der DGÄZ ist mindestens ein Beisitzer der EDA mit Veto-Recht anwesend. Gleiches gilt umgekehrt.
Die Angleichung der Richtlinien zwischen der DGÄZ und der EDA gelten nur für
Zahnärzte, nicht für Zahntechniker.