DGÄZ schreibt Young Esthetics-Preis 2019 aus: gefordert ist mehr als „nur schön“

Der Young Esthetics-Preis der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Medizin wird verliehen an junge Zahnärztinnen, Zahnärzte, Zahntechnikerinnen oder Zahntechniker deren Approbation bzw. Gesellenprüfung höchstens fünf Jahre zurückliegt. „Wir freuen uns über Bewerbungen aus Zahnmedizin und Zahntechnik gleichermaßen“, sagt Wolfgang-M. Boer, DGÄZ-Pressesprecher und Initiator dieser Auszeichnung.

Ausgezeichnet werden Fälle, bei denen es nicht um vordergründige kosmetisch-schöne Lösungen geht, sondern um die Rehabilitation von Patienten, die sich an der Natur orientiert und optische mit funktionellen Aspekten verbindet. „Es geht nicht um das schönste Gebiss“, sagt Wolfgang-M. Boer. „Wir bewerten vielmehr, ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.“

Nicht selten erfordern solche komplexen Fälle eine Kombination aus Zahnerhaltung, Parodontologie, Chirurgie, ggf. sogar Kieferorthopädie, Prothetik, und Zahntechnik – ästhetische Zahnmedizin ist ein synergistisches Fachgebiet. Entsprechend beeindruckt die Komplexität der eingereichten Fälle die Juroren des Preiskomitees immer wieder. Doch auch einfache, aber überzeugende Lösungen können preiswürdig sein und haben eine Chance. Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen der DGÄZ und einer ihrer zahlreichen Beiträge zur Qualitätsförderung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Die Ausschreibung: Der Young Esthetics Preis der DGÄZ ist mit 2500.- Euro dotiert und mit einer kostenlosen Mitgliedschaft in der DGÄZ für ein Jahr verbunden. Bewerben können sich junge Zahnärztinnen, Zahnärzte sowie Zahntechnikerinnen und Zahntechniker deren Approbation bzw. Gesellenprüfung höchstens fünf Jahre zurückliegt. Der ausgezeichnete Fall wird auf der DGÄZ-Tagung INTERNA vorgestellt (10./11. Mai 2019, Westerburg). Bewerberinnen und Bewerber müssen einen mit Fotos durchdokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Einreichung von Bewerbungen bei dem Büro der DGÄZ, Graf-Konrad-Straße, 56457 Westerburg. Bewerbungen sind auch möglich per eMail an info@dgaez.de, Stichwort: Young Esthetics