Spezialist
Spezialist für Ästhetik und Funktion in der Zahnmedizin/Zahntechnik der DGÄZ
Seit 2001 bietet die DGÄZ ihren Mitgliedern eine international anerkannte und sehr anspruchsvolle Spezialisten-Qualifizierung an. Mit dieser Zertifizierung werden besonders qualifizierte und kompetente Zahnärzte ausgewiesen, die das Fach „Ästhetische, rekonstruktive Zahnmedizin und Funktion“ umfassend in Theorie und Praxis beherrschen. Das Zertifikat „Spezialist für Ästhetik und Funktion in der Zahntechnik der DGÄZ“ weist Zahntechniker aus, die das Fach „Ästhetische Zahntechnik“ in Theorie und Praxis umfassend beherrschen.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Spezialisten
Voraussetzung ist der Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und 16 Fortbildungskursen, die 256 Fortbildungsstunden entsprechen. Als theoretische Grundlage für den Spezialisten gilt auch das DGÄZ-APW-Curriculum Ästhetische Zahnmedizin.
Die Ausbildung zum Spezialisten umfasst die folgenden Themen:
- Grundlagen der Ästhetik
- Ästhetische Planung und Therapie
- Funktion und Gesamtsanierungskonzepte
- Parodontologie/Implantologie/Endodontie
- Komposit/Keramik/Kronen-Brücken
- Teilprothetik/Hybridprothetik/Totalprothetik
- Grundlagen der Ästhetik
- Planungskonzepte/Funktion
- Cad/Cam
- Implantologie
- Keramik/Kronen-Brücken
- Teilprothetik/Hybridprothetik/Totalprothetik
Die Bewerber müssen mindestens zehn hauptverantwortlich durchgeführte und dokumentierte Patientenfälle mit einem angemessenen bis hohen Schwierigkeitsgrad einreichen. Dies gilt insbesondere für die Planung und Diagnostik, die Behandlungsdurchführung der ästhetischen und funktionellen Bereiche sowie die weitere Betreuung und Dokumentation. Für die Zahntechniker ist es die handwerkliche Tätigkeit im ästhetischen und funktionellen Bereich, die sie hauptverantwortlich ausgeführt haben.
Anerkennung des DGÄZ-Spezialisten in der EDA
Die von der DGÄZ erarbeitete Prüfungsordnung wurde mit der „European Dental Association – EDA“ abgestimmt. Die beiden Kooperationspartner DGÄZ und EDA haben ihre Prüfungsordnung gegenseitig anerkannt. Wer diesen Titel bei einer der beiden Organisationen erwirbt, wird auf Antrag auch als Spezialist in der anderen Gesellschaft aufgenommen. Dies gilt allerdings nur für Zahnärzte/Zahnärztinnen, da die EDA keine Zahntechniker in ihren Reihen führt.
Die Rechtsprechung hat das „Werbeverbot“ für Ärzte deutlich liberalisiert. Besondere Fähigkeiten und Kenntnisse dürfen heute ausgewiesen werden, wenn sie unzweifelhaft belegt werden können. Der Abschluss besonders intensiver Fortbildungen darf folglich als Werbeargument kommuniziert werden.
Die Zertifizierungsordnung sowie die benötigten Formulare können Sie hier herunterladen.
Lilli Reusch
Lilli Reusch
Tel.: +49 (0) 2663 / 9 11 90 33
Fax: +49 (0) 2663 / 91 67 32
E-Mail: lilli.reusch@dgaez.de
Ulla Katriina Schwark
Ulla Katriina Schwark
Tel.: +49 (0) 2663 / 9 1 67 31
Fax: +49 (0) 2663 / 91 67 32
E-Mail: ulla.schwark@dgaez.de
Moritz Lachmann
Moritz Lachmann
Tel.: +49 (0) 2663 / 9 1 67 31
Fax: +49 (0) 2663 / 91 67 32
E-Mail: moritz.lachmann@dgaez.de