Rufenacht - Promotionspreis

Dr. mult. CLAUDE RUFENACHT-Promotionspreis für Ästhetische Zahnmedizin

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) hat im Jahr 2014 zu Ehren des Pioniers der Ästhetischen Zahnmedizin, Dr. mult. Claude Rufenacht einen jährlichen Promotionspreis ins Leben gerufen. Die Preisauslobung wird von seinem Namensgeber nachdrücklich unterstützt.

Der Dr. mult. CLAUDE RUFENACHT-Promotionspreis wird vom Vorstand der DGÄZ jährlich zur Würdigung der besten wissenschaftlichen Promotionsarbeit auf dem Gebiet der Ästhetischen Zahnmedizin vergeben. Er stellt eine hohe Auszeichnung einer wissenschaftlichen Promotionsleistung durch die DGÄZ dar und ist zurzeit mit 3.000,00 € dotiert. Dieser Betrag wird hälftig von der DGÄZ und vom Namensgeber getragen.

Die Ausschreibung erfolgt jährlich. Abgabeschluss ist der 29. Februar 2024, es zählt hierbei das Datum des Posteinganges. Bewerben können sich alle Promovendinnen/en einer deutschsprachigen Universität, deren Promotionsleistung im Jahr der Ausschreibung abgeschlossen und von der jeweiligen Universität anerkannt wurde.

Die Arbeiten müssen anonym und mit einem Kennwort versehen in fünf Exemplaren in deutscher oder englischer Sprache druckfertig an die Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin e.V., Schloß Westerburg, D-56457 Westerburg eingereicht werden.

In einem mit dem Kennwort versehenen verschlossenen Umschlag werden Name und Adresse der Autorin/des Autors angegeben. Dieser Umschlag ist der eingereichten Arbeit beizufügen.

Allen Arbeiten wird zusätzlich eine mit dem Kennwort versehene Zusammenfassung von maximal zwei Seiten beigelegt, in der die wissenschaftliche Bedeutung für die Ästhetische Zahnmedizin besonders klar hervorgehoben wird. 

Die Arbeit kann von einer/einem Autor/in oder einer Autorengruppe verfasst sein, wenn der Anteil der/des Einzelautorin/s aus der Arbeit ersichtlich ist. Nichtprämierte Arbeiten werden den Absenderinnen/n zurückgegeben. Wird von einer Autorin/einem Autor bei der Einreichung ihrer/seiner Arbeit gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien verstoßen, so scheidet sie/er aus der Bewerbung aus.

Das Preisrichterkollegium besteht aus der/dem Präsidentin/en der DGÄZ (Vorsitzende/r), dem Ehrenpräsidentin/en, drei weiteren vom Vorstand ausgewählten Mitgliederinnen/n (je einem Mitglied aus Hochschule und Praxis und einer/einem ZahntechnikerIn) und Herrn Dr. mult. Claude Rufenacht.

Die eingereichten Arbeiten werden von der Geschäftsstelle gesammelt und anonym dem Preisrichterkollegium zugeleitet. Das Ergebnis der Beurteilung unterbreitet der Präsident als Vorsitzender des Kollegiums dem Vorstand der DGÄZ. Nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Vergabe des Preises entscheidet dieser über die Preisvergabe. Diese Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen. Die DGÄZ hat das Vorrecht über die Preisvergabe zu berichten.

Die offizielle Bekanntgabe des Preisträgers erfolgt in der Regel während der Jahrestagung INTERNA. Die Höhe des Preises kann vom Vorstand verändert werden. Sofern kein neuer Beschluss über die Preishöhe erfolgt, bleibt die im Vorjahr ausgeschriebene Summe bestehen. Der Preisträger präsentiert die Ergebnisse seiner Arbeit auf der Jahrestagung INTERNA in einem Kurzvortrag.

Wenn keine der eingereichten Arbeiten dem Preisrichterkollegium für würdig erscheint, wird der Preis nicht vergeben.

Alle Teilnehmer/innen der Ausschreibung erhalten ein Zertifikat über ihre Teilnahme als Würdigung ihres Beitrags zur Ästhetischen Zahnmedizin.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Dr. Katharina Müller
(Preisverleihung 2023)

Dr. Sophie Tittel
(Preisverleihung 2022)

Dr. Christoph Schoppmeier
(Preisverleihung 2020)

Dr. Nino Giulini
(Preisverleihung 2019)

Dr. Luise Bassiri, Köln
(Preisverleihung 2018)

Dr. Anna Wennberg, Freiburg
(Preisverleihung 2017)

Dr. Christoph Bothung, Düsseldorf
(Preisverleihung 2016)